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Landtagswahlen - Das Wahlrecht
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Das Wahlrecht


  • Wann wird gewählt?

    Gewählt wird am Sonntag, 14.03.2021 von 8.00 bis 18.00 Uhr.

    In welchem Wahlkreis befindet sich die Gemeinde Lauchringen?

    Die Gemeinde Lauchringen gehört zum Wahlkreis Nr. 59 Waldshut. Dieser umfasst die Gemeinden Albbruck, Bad Säckingen, Dettighofen, Dogern, Eggingen, Görwihl, Herris-chried, Hohentengen am Hochrhein, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Laufenburg (Baden), Lottstetten, Murg, Rickenbach, Stühlingen, Waldshut-Tiengen, Wehr, Weilheim und Wutöschingen des Landkreises Waldshut sowie die Gemeinden Rheinfelden (Baden) und Schwörstadt des Landkreises Lörrach.

    Wer darf wählen?


    Wahlberechtigt sind alle am Wahltag

    - volljährigen deutschen Staatsbürger,

    - die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnhaft sind oder sich dort gewöhnlich aufhalten

    - und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

    Jeder Wahlberechtigte hat genau eine Stimme und wählt damit in seinem Wahlkreis einen Kandidaten. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

    Ausländer (Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) sind nicht wahlberechtigt. Daher sind Unionsbürger ? anders als bei der Europa- und den Kommu-nalwahlen ? nicht wahlberechtigt, auch wenn sie ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

    Wer ist vom Wahlrecht ausgeschlossen?


    Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,

    - wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt;

    - die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

    Wer darf gewählt werden?


    Parteien und auch Wahlberechtigte können vor der Wahl in einem gesetzlich geregelten Verfahren Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber als Kandidaten aufstellen. Nur in Baden-Württemberg wahlberechtigte Personen sind auch wählbar. Ein Wohnsitz im Wahlkreis ist allerdings nicht erforderlich.

    Wahlvorschläge von Parteien, die nicht bereits im amtierenden Landtag vertreten sind und von Einzelbewerberinnen und -bewerber müssen mindestens 75 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften).

    Der Kreiswahlausschuss lässt die form- und fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge zu. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden öffentlich bekannt gegeben und in den Stimmzettel aufgenommen.

    Zugelassene Wahlvorschläge im Wahlkeis Nr. 59 Waldshut

    Partei / Wählervereinigung Name, Vorname Beruf/Stand Wohnort
    CDU Sabine Hartmann-Müller
    Landtagsabgeordnete Rheinfelden (Baden)
    SPD Dr. Peter Schallmayer
    Berufsschullehrer Höchenschwand
    Bündnis 90/
    Die Grünen
    Niklas Nüßle
    Chemie- und Bioingenieur Wutöschingen
    FDP Harald Ebi
    Dachdeckermeister Waldshut-Tiengen
    Die Linke Robert Kuhlmann
    Informatiker Grenzach-Wyhlen
    Volt Kai Stricker
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter Karlsruhe
    W2020 Ulrich Gurzinski
    Informatiker
    Waldshut-Tiengen
    ÖDP Kilian
    Kronimus
    Berufsschullehrer Albbruck
    Klimaliste BW
    Nadina Mäder
    Studentin Schopfheim
    die Basis
    Oliver Schapphoff
    EDV Administrator Klettgau
    AfD
    Bernhard Boll
    Flugkapitän i.R.
    Waldshut-Tiengen
    Freie Wähler
    Dominik Brox
    IT-Berater Waldshut-Tiengen










    Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne unser Wahlbüro

    oder

    grundlegende Informationen zur Wahl am 14.03.2021finden Sie auch auf dem neuen Internetportal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: http://www.landtagswahl-bw.de


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