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Landtagswahlen - Das Wählerverzeichnis
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Das Wählerverzeichnis



Sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen?

  • Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag in Lauchringen (mit Hauptwohnsitz) gemeldet waren, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Wer vor dem Wahltag aus Baden-Württemberg wegzieht oder seine Hauptwohnung in ein anderes Bundesland verlegt, ist nicht mehr wahlberechtigt und wird aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Bei einem Wechsel innerhalb Baden-Württembergs kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eintragung ins Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde beantragt werden.
  • Wer bis zum Stichtag ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhielt bereits eine Wahlbenachrichtigung.
  • Wer ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung gegen Vorlage eines Ausweises oder Passes im Wahllokal wählen.
  • Stimmzettel und Wahlumschläge werden im Wahllokal ausgegeben.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne unser Wahlbüro
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