Das Wählerverzeichnis
Sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen? - Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag in Lauchringen (mit Hauptwohnsitz) gemeldet waren, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
- Wer vor dem Wahltag aus Baden-Württemberg wegzieht oder seine Hauptwohnung in ein anderes Bundesland verlegt, ist nicht mehr wahlberechtigt und wird aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Bei einem Wechsel innerhalb Baden-Württembergs kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eintragung ins Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde beantragt werden.
- Wer bis zum Stichtag ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhielt bereits eine Wahlbenachrichtigung.
- Wer ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung gegen Vorlage eines Ausweises oder Passes im Wahllokal wählen.
- Stimmzettel und Wahlumschläge werden im Wahllokal ausgegeben.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne unser Wahlbüro |